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LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2013 - L 9 AL 82/12 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - L 9 AL 82/12 (https://dejure.org/2013,15804)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Duisburg, 28.02.2012 - S 16 AL 211/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2013 - L 9 AL 82/12
- BSG, 10.09.2013 - B 11 AL 11/13 R
Papierfundstellen
- NZS 2013, 716
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2011 - L 7 AL 64/09
Recht der Arbeitsförderung nach dem SGB III
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2013 - L 9 AL 82/12
Hierzu habe das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen mit rechtskräftigem Urteil vom 24.08.2011 (L 7 AL 64/09, juris) entschieden, dass die Verlängerung der Dauer einer noch im Jahre 2003 genehmigten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme keinen Vertrauensschutz gemäß § 434j Abs. 1 SGB III bewirke, wenn der Arbeitnehmer einer neuen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme bei demselben Arbeitgeber zugewiesen werde.Zur "parallelen" Übergangsregelung des § 434j SGB III hat die Beklagte zu Recht auf das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 24.08.2011 (L 7 AL 64/09, Juris) hingewiesen, das hierzu zutreffend ausgeführt hat: "Der Kläger genießt schließlich kein schutzwürdiges Vertrauen, weil sich aus seiner Sicht nichts geändert hat und er durchgehend vom selben Arbeitgeber beschäftigt wurde.
- BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2013 - L 9 AL 82/12
Diese Grenzen sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (st. Rspr. des BVerfG, zuletzt Beschluss vom 10.10.2012, 1 BvL 6/07, Juris Rn. 60 m.w.N.). - BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11
Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949 …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2013 - L 9 AL 82/12
Bei der Schaffung von Übergangsregelungen ist dem Gesetzgeber zudem verfassungsrechtlich notwendigerweise ein gewisser Spielraum einzuräumen; auch verlangt der Grundsatz der Rechtssicherheit klare schematische Entscheidungen über die zeitliche Abgrenzung zwischen dem alten und dem neuen Recht (st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), zuletzt Beschluss vom 18.03.2013, 1 BvR 2436/11, 1 BvR 3155/11, juris Rn. 34 m.w.N.). - BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 5/04 R
Rentenversicherung - Befreiung gem § 231 Abs 6 SGB 6 - Versicherungspflicht - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2013 - L 9 AL 82/12
Dass sie diese neue Rechtslage möglicherweise nicht kannte, ändert daran angesichts des Prinzips der formellen Publizität von Gesetzesrecht, demzufolge Gesetze mit ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt allen Normadressaten unabhängig davon als bekannt gelten, ob und wann diese tatsächlich Kenntnis erlangt haben (vgl. hierzu zuletzt z.B. BSG, Urteil vom 23.11.2005, B 12 RA 5/04 R, juris Rn. 19),nichts.